Datenschutz

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Beendigung der Mitgliedschaft

Gemäß § 6 unserer Statuten ist festgelegt:
(6.1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (bei juristischen Personen durch den Verlust der Rechtspersönlichkeit), durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluss.
(6.2) Der Austritt kann nur mit 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 3 Monate vorher mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.